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Beiträge und Gebühren

zu § 9 WBO des WBV Gerlingen Stand: ab dem 03.07.2017
Diese Beiträge gelten für alle Anschlüsse, die nach dem 03.07.2017 beantragt oder fertiggestellt werden. Allen Beträgen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zugeschlagen.

 

   
Anschlussbeiträge:   
    

A. Für das Orstgebiet

   
(1) Einmaliger Anschlussbeitrag im Ortsgebiet für die erste Wohneinheit   3000,00€
Erhöhung für weitere Wohneinheit (Haushalt)   10,00€
(Anschluss an vorhandenes Leitungsnetz/sonst Gebühr wie A 2)    
(2) Einmaliger Anschlussbeitrag bis DN 62    3500,00€
 Erhöhung für weitere Wohneinheit (Haushalt)    10,00€

(3) Einmaliger Anschlussbeitrag Industriegebiet „ Auf der Mark“ je m²
Der Anschlussnehmer ist zuständig für die Herstellung, Wartung
und Unterhaltung des Anschlusses.

  1,04€ 
(4) Anschlussbeiträge > DN 62 nach Aufwand, mind. aber    3500,00€
     

B. Wassergeld

   
(1) Wassergeld im Ortsgebiet je m³ entnommenes  Wasser    1,18€
(2) Wassergeld Industriegebiet Auf der Mark je m³ entnommenes  Wasser   1,70€
(3) Wassergeld Fa. Heider je m³ entnommenes  Wasser   1,49€
     

C. Grundgebühr

   
(1) Grundgebühr im Ortsgebiet je Quartal und Uhr   10,00€
(2) Grundgebühr  Industriegebiet Auf der Mark je Quartal und Uhr   12,50€
(3) Grundgebühr Fa. Heider je Quartal und Uhr   12,50€
     
D. Sonstiges   
 (1) Ablesen der Mieter Wasserzähler und Mitteilung an Mitglied   10,00€ 
 (2) Standrohrmiete für Nichtmitglieder je Tag   6,00€ 

Standrohrkaution
Rückerstattung nur bei unbeschädigtem Standrohr

  400,00€ 

(3) Wassergeld je m³ bei Sonderbezug aus Hydrant je m³
z.B. Standrohr, Spülwagen usw.

  1,70€ 
(4) Säumniszuschläge 

Soweit Beiträge und Gebühren beigetrieben werden müssen, so werden die Kosten
für die Beitreibung durch die Vollstreckungsbehörde (Gemeinde Wenden) dem Betrag zugeschlagen.

   

 


 

Fälligkeiten:
Anschlussbeiträge: vor Herstellung des Anschlusses, innerhalb von 4 Wochen nach Beitragsbescheid
Gebühren: Innerhalb von 4 Wochen
Sonstiges: Innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung bzw. Kaution bei Rückgabe
Zahlungspflichtig sind alle Verbandsmitglieder bzw. Anschlussnehmer. Auf Antrag kann der Vorstand der Zahlungspflicht durch den Mieter/Pächter zustimmen,
dann ist Zahlung nur durch Lastschriftverfahren möglich. Bei Zahlungsverzug ist das Mitglied zahlungspflichtig, u.a. auch für Verzugssummen, Beitreibungsbeiträge und Säumniszuschläge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WBV Preis
Euro/m€ zzgl. 7% MwSt.
Grundgebühr für Qn 2.5
Euro/Jahr zzgl. 7% MwSt.
Alenthof-Girkhausen 1,50 72,00
Brün-Vahlberg 1,70 62,00
Dörnscheid 1,25 65,00
Elben 1,20 72,00
Gerlingen 1,18
1,70 Industriegebiet auf der Mark
40,00
50,00 Industriegebiet auf der Mark
Hünsborn 1,20 48,00
Möllmicke 1,50 66,00
Ottfingen 1,50 42,00
Römershagen 1,20 36,00
Rothemühle-Heid 1,40 40,00
Schönau-Altenwenden 1,30 78,00
Wenden 1,50 48,00
Scheiderwald 2,00 Keine Grundgebühren

Der durchschnittliche Wasserpreis liegt in NRW bei 1,66 Euro/m³ zzgl. 7 % MWSt.